Justizministerin Marion Gentges (rechts) heißt unsere Kollegin Yvonne Morick als Vertreterin der BGBW im Kuratorium
willkommen.
Seit diesem Sommer ist unser Kollegin Yvonne Morick (Einrichtung Freiburg/ZB Sozialarbeit) offiziell Kuratoriumsmitglied der Landesstiftung Opferschutz. Sie übernimmt damit die Nachfolge von Uta Schwarz, die bisher die BGBW vertreten hat. Wir wünschen Yvonne viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe!
Die baden-württembergische Landesstiftung Opferschutz hat sich zum Ziel gesetzt, von Gewalttaten betroffene Menschen finanziell zu
unterstützen. Betroffene können bei der Stiftung eine finanzielle Zuwendung beantragen. Verstirbt ein Opfer einer Gewalttat an
den Folgen der Tat, können auch Hinterbliebene des Tatopfers unterstützt werden, wenn sie von den Folgen der Straftat besonders
betroffen sind. Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn die Tat in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer
im Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat.