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Datum: 18.06.2025
Aktenzeichen: 2 Ca 6334/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum 03.07.2024 -
29.07.2024 Euro 5.019,82 brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit 01.08.2024 zu zahlen abzgl. am 30.07.2024 erhaltener
Leistung der Bundesagentur für Arbeit i.H.v. 2.633,40 Euro netto.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 470,92 Euro netto nebst Zinsen
i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01.09.2024 zu
zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 88 Prozent und die
Beklagte zu 12 Prozent.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 13.092,28 Euro.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.