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Datum: 08.07.2025
Aktenzeichen: 7 Ca 1375/25
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 861,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem
Basiszinssatz seit dem 10.01.2025 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Jahreslohnsteuerbescheinigung 2024 zu erteilen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 803,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit
14.03.2025 zu bezahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 501,59 EUR zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
7. Der Streitwert wird auf 30.623,05 EUR festgesetzt.
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.