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Datum: 08.07.2025

Aktenzeichen: 15 Sa 37/24

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 21.06.2024 - 10 Ca 1280/23 - abgeändert.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 213,46 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 213,46 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2024 zu zahlen.
II. Von den erstinstanzlichen Kosten trägt der Kläger 1/10, die Beklagte trägt 9/10. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird zugelassen.